Konto- und Datenlöschung

Du kannst die Löschung deines Kontos und deiner bei Shiftdesk gespeicherten Daten anfragen. Ob und in welchem Umfang Daten gelöscht, gesperrt oder aufbewahrt werden müssen, hängt insbesondere davon ab, ob du Shiftdesk als Beschäftigte/r über deinen Arbeitgeber nutzt und ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Du bist nicht eingeloggt

Falls du noch ein aktives Shiftdesk-Konto hast, melde dich bitte an. Über die Mein-Konto-Sektion kannst du den Lösch-Vorgang dann direkt starten — das ist der schnellste Weg, weil deine Identität automatisch verifiziert ist.

Wenn du keinen aktiven Account mehr hast (z. B. weil du ein/e ehemalige/r Beschäftigte/r bist und dein Arbeitgeber Shiftdesk nutzt oder genutzt hat), kannst du hier eine Lösch-Anfrage stellen. Wir melden uns innerhalb eines Monats per E-Mail bei dir.

Wichtig: Bei Beschäftigtendaten ist dein (ehemaliger) Arbeitgeber Verantwortlicher — wir leiten deine Anfrage gegebenenfalls an ihn weiter und unterstützen ihn bei der Bearbeitung. Das passiert nur, wenn dein Arbeitgeber noch existiert und in Shiftdesk hinterlegt ist.

Wir antworten an diese Adresse innerhalb eines Monats.

Mobile-App: Löschung direkt in der App

Die In-App-Löschanfrage wird vor dem öffentlichen App-Store-Launch ergänzt. Bis dahin können Löschanfragen über diese Seite oder per E-Mail an support@shiftdesk.app gestellt werden.

Welche Daten gelöscht oder gesperrt werden können

Je nach Rolle, Vertragsverhältnis und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten können insbesondere folgende Daten gelöscht oder gesperrt werden:

  • Konto-Stammdaten (Name, E-Mail, Telefon, Anschrift, sofern hinterlegt)
  • Beschäftigungsdaten (Vertrag, Rolle, Qualifikationen)
  • Schicht- und Zeiterfassungseinträge
  • Abwesenheits- und Urlaubsanträge inklusive ggf. hochgeladener Dokumente
  • Chat-Nachrichten und Dokumenten-Uploads
  • App-Sitzungen (Geräte werden ausgeloggt)

Was bleibt erhalten und warum

Bestimmte Daten dürfen oder müssen wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach der Löschung archivieren statt sofort entfernen. In dieser Zeit sind sie technisch und organisatorisch zugriffs- beschränkt (Sperrvermerk nach Art. 18 DSGVO).

  • Lohnunterlagen — 6 Jahre (§ 147 AO)
  • Arbeitszeitnachweise — 2 Jahre (§ 16 Abs. 2 ArbZG)
  • Rechnungen, Buchungsbelege — 10 Jahre (§ 257 HGB)
  • Audit-Logs — 6 Jahre, anonymisiert sobald DSGVO-Aufbewahrung greift

Bei Fragen

Wenn du Probleme mit dem Lösch-Prozess hast, dein Arbeitgeber nicht reagiert oder du eine andere Frage hast, kontaktiere uns unter support@shiftdesk.app oder über das Kontaktformular. Du kannst dich bei Beschwerden auch direkt an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Zuletzt aktualisiert: 14. Mai 2026

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