Partnerbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme am Shiftdesk-Partnerprogramm. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Version: 1.0
Stand: 13. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Teilnahme, Vertragsschluss
(1) Diese Partnerbedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von Valerie Koch, handelnd unter „Shiftdesk“ (nachfolgend „Shiftdesk“), durch Vermittlungspartner (nachfolgend „Partner“).
(2) Das Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Bewerbung bestätigt der Partner, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Partner ist darauf hingewiesen, dass die fortgesetzte Erzielung von Provisionen regelmäßig eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und entsprechende gewerbe- und steuerrechtliche Pflichten auslösen kann; für deren Erfüllung ist der Partner selbst verantwortlich.
(3) Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über shiftdesk.app/partnerprogramm und eine ausdrückliche Freischaltung durch Shiftdesk in Textform voraus. Der Partnervertrag kommt erst mit dieser Freischaltung zustande. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht; eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
(4) Abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, Shiftdesk hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Stellung des Partners
(1) Der Partner ist selbständiger Empfehlungsgeber. Er wird nicht als Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB tätig; ihm obliegt keine ständige Vermittlungspflicht, und es besteht kein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB. Durch diese Bedingungen wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Gesellschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis begründet.
(2) Der Partner ist nicht berechtigt, Shiftdesk zu vertreten, Erklärungen mit Wirkung für oder gegen Shiftdesk abzugeben oder entgegenzunehmen oder verbindliche Zusagen zu Preisen, Leistungsumfang, Verfügbarkeit oder Vertragsbedingungen zu machen. Maßgeblich für Verträge zwischen Shiftdesk und geworbenen Kunden sind ausschließlich die Angaben auf shiftdesk.app und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Konditionen (Partnerprofil)
(1) Die für den Partner geltenden Konditionen — insbesondere Provisionsmodell und Provisionshöhe, Attributionsfenster, Haltefrist und Auszahlungsschwelle — werden dem Partner mit der Freischaltung in Textform mitgeteilt und sind im Partner-Dashboard einsehbar (nachfolgend „Partnerprofil“). Die im Partnerprofil freigegebenen Konditionen gehen diesen Bedingungen vor.
(2) Änderungen der Konditionen wirken ausschließlich für die Zukunft. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Konditionsänderung unberührt. Shiftdesk teilt Konditionsänderungen mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit; dem Partner steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
§ 4 Empfehlungslinks, Rabattcodes, Attribution
(1) Der Partner erhält einen persönlichen Empfehlungslink und — sofern vereinbart — einen persönlichen Rabattcode. Die Zuordnung geworbener Kunden erfolgt nach dem Last-Click-Prinzip über einen beim Klick auf den Empfehlungslink gesetzten, signierten Cookie innerhalb des im Partnerprofil festgelegten Attributionsfensters bzw. über die Einlösung des Rabattcodes beim Vertragsschluss.
(2) Die Zuordnung ist technisch bedingt nicht lückenlos möglich (z. B. gelöschte oder blockierte Cookies, Gerätewechsel vor der Registrierung, abgelaufenes Attributionsfenster, zeitlich späterer Klick auf den Link eines anderen Partners). Ein Anspruch auf Erfassung sämtlicher tatsächlich auf den Partner zurückgehender Abschlüsse besteht nicht; maßgeblich ist die Zuordnung nach Absatz 1. Eine nachträgliche manuelle Zuordnung steht im Ermessen von Shiftdesk.
(3) Jede technische Manipulation der Zuordnung — insbesondere erzwungenes Cookie-Setzen ohne Nutzerklick (Cookie-Dropping), Iframe- oder Pop-under-Einbindungen, Klick-Automatisierung oder die Verfälschung von Registrierungsdaten — ist untersagt.
§ 5 Entstehung und Entfall der Provision
(1) Ein Provisionsanspruch entsteht nur für tatsächlich bezahlte Rechnungen geworbener Kunden nach Maßgabe des im Partnerprofil freigegebenen Provisionsmodells. Bemessungsgrundlage ist der vom Kunden tatsächlich gezahlte Nettobetrag (nach Abzug von Rabatten, ohne Umsatzsteuer). Für unentgeltliche Zeiträume (insbesondere Testphasen) und Rechnungen über 0 € entsteht keine Provision.
(2) Der Provisionsanspruch entfällt rückwirkend, soweit die zugrunde liegende Zahlung storniert, erstattet oder zurückbelastet wird (Stornierung, Rückerstattung, Chargeback, endgültiger Zahlungsausfall) oder soweit die Vermittlung gegen § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 3 oder § 10 verstößt. Bereits gutgeschriebene oder ausgezahlte Provisionen, deren Anspruch nachträglich entfällt, werden mit künftigen Provisionen verrechnet; reicht die Verrechnung nicht aus, sind sie auf Anforderung zurückzuzahlen. Erteilte Gutschriften werden in diesem Fall korrigiert.
§ 6 Prüfung, Freigabe, Haltefrist, Eigenwerbung
(1) Provisionen werden zunächst als „offen“ erfasst und nach Prüfung durch Shiftdesk freigegeben. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Wirksamkeit der Vermittlung und die Einhaltung dieser Bedingungen.
(2) Freigegebene Provisionen werden erst nach Ablauf der im Partnerprofil festgelegten Haltefrist auszahlbar. Die Haltefrist dient der Absicherung gegen Rückerstattungen und Rückbelastungen innerhalb der üblichen Erstattungszeiträume.
(3) Nicht provisionsfähig ist die Vermittlung des eigenen Unternehmens des Partners sowie von Unternehmen, die mit dem Partner wirtschaftlich, gesellschaftsrechtlich oder personell verbunden sind (Eigenwerbung / Self-Referral). Shiftdesk kann entsprechende Zuordnungen kennzeichnen und von der Provisionierung ausschließen.
§ 7 Abrechnung im Gutschriftverfahren
(1) Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG: Shiftdesk rechnet freigegebene, auszahlbare Provisionen periodisch durch Provisionsgutschrift mit fortlaufender Belegnummer ab. Der Partner erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden und stellt über Provisionen keine eigenen Rechnungen.
(2) Gutschriften werden dem Partner elektronisch im Partner-Dashboard bereitgestellt (PDF, zusätzlich als strukturierte E-Rechnung). Der Partner prüft jede Gutschrift unverzüglich; widerspricht er einer Gutschrift, verliert diese gemäß § 14 Abs. 2 UStG ihre Wirkung als Rechnung, und die Abrechnung wird korrigiert.
(3) Voraussetzung für die Erteilung von Gutschriften und für Auszahlungen sind vollständige und zutreffende Steuer- und Auszahlungsdaten des Partners im Partner-Dashboard (insbesondere rechtlicher Name, Anschrift, Rechtsform, umsatzsteuerlicher Status, Steuernummer oder USt-IdNr., Bankverbindung).
§ 8 Steuern
(1) Der Partner ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner Provisionen (insbesondere Ertrag- und Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Gewerbeanmeldung) selbst verantwortlich.
(2) Der Partner teilt Shiftdesk seinen zutreffenden umsatzsteuerlichen Status mit (Regelbesteuerung, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder — bei Partnern außerhalb Deutschlands — Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG) und aktualisiert diese Angaben unverzüglich, wenn sich sein Status ändert. Der Umsatzsteuerausweis in den Gutschriften richtet sich nach dem mitgeteilten Status.
(3) Der Partner stellt Shiftdesk von Schäden, Steuernachforderungen und Säumniszuschlägen frei, die auf unrichtigen oder nicht aktualisierten Angaben des Partners zu seinem umsatzsteuerlichen Status beruhen.
§ 9 Auszahlung
(1) Auszahlungen erfolgen unbar per SEPA-Überweisung auf das im Partner-Dashboard hinterlegte Konto. Ohne vollständige Steuer- und Auszahlungsdaten (§ 7 Abs. 3) wird die Fälligkeit der Auszahlung bis zur Vervollständigung der Daten aufgeschoben.
(2) Liegt die Summe der auszahlbaren Provisionen unter der im Partnerprofil festgelegten Auszahlungsschwelle, wird der Betrag in die folgende Abrechnungsperiode vorgetragen. Vorgetragene Provisionen verfallen nicht; bei Beendigung des Partnervertrags werden sie unabhängig von der Schwelle abgerechnet (§ 11 Abs. 3).
§ 10 Pflichten des Partners, unzulässige Werbung
(1) Der Partner bewirbt Shiftdesk eigenverantwortlich und unter Einhaltung des geltenden Rechts, insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechts. Der Partner kennzeichnet werbliche Inhalte als solche (Kennzeichnungspflicht, insbesondere § 5a Abs. 4 UWG, § 22 MStV — z. B. „Werbung“ oder „Anzeige“; bei provisionsbasierten Links ist auf den kommerziellen Charakter hinzuweisen).
(2) Untersagt sind insbesondere:
- a) unverlangte elektronische Werbung (Spam) und unaufgeforderte Direktwerbung entgegen § 7 UWG, einschließlich des Versands von E-Mails, Nachrichten oder Anrufen ohne die erforderliche Einwilligung der Empfänger;
- b) irreführende Angaben über Shiftdesk, insbesondere unzutreffende Aussagen zu Preisen, Funktionen, Testphasen sowie absolute Compliance- oder Rechtssicherheits-Versprechen (z. B. „garantiert ArbZG-konform“, „100 % rechtssicher“) — solche Aussagen trifft Shiftdesk selbst nicht und sie dürfen auch nicht durch Partner getroffen werden;
- c) das Buchen oder Verwenden der Marke „Shiftdesk“ oder verwechslungsfähiger Schreibweisen als Suchmaschinen- Keyword (Brand-Bidding) sowie das Registrieren entsprechender Domains oder Social-Media-Profile, die den Eindruck eines offiziellen Shiftdesk-Auftritts erwecken;
- d) die Veröffentlichung von Rabattcodes auf Gutschein- und Deal-Portalen ohne vorherige Zustimmung von Shiftdesk in Textform;
- e) Werbung in Umfeldern mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder jugendgefährdenden Inhalten sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet;
- f) jede Form der Manipulation gemäß § 4 Abs. 3.
(3) Marken, Logos und Werbematerialien von Shiftdesk dürfen ausschließlich in der über das Partner-Dashboard bereitgestellten Form und nur für die Dauer des Partnervertrags verwendet werden. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt.
(4) Der Partner stellt Shiftdesk von allen Ansprüchen Dritter — einschließlich behördlicher Sanktionen und der Kosten angemessener Rechtsverteidigung — frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Bedingungen oder geltenden Rechts durch den Partner bei der Bewerbung von Shiftdesk beruhen.
§ 11 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei (2) Wochen in Textform gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Shiftdesk insbesondere bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 3 oder § 10 vor. Shiftdesk kann den Partner-Account bei begründetem Verdacht auf einen solchen Verstoß für die Dauer der Prüfung vorläufig sperren; der Partner wird hierüber informiert.
(3) Mit Beendigung des Partnervertrags werden Empfehlungslink und Rabattcode deaktiviert; eine weitere Bewerbung von Shiftdesk durch den Partner hat zu unterbleiben. Bis zur Beendigung entstandene und nach Prüfung freigegebene Provisionen werden nach Ablauf der Haltefrist abgerechnet und ausgezahlt; danach entstehen keine neuen Provisionsansprüche. Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen Manipulation oder missbräuchlicher Vermittlung entfallen die durch den Verstoß erlangten Provisionsansprüche (§ 5 Abs. 2).
§ 12 Haftung, Verfügbarkeit
(1) Shiftdesk haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Shiftdesk schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Empfehlungslinks, des Trackings oder des Partner-Dashboards. § 4 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Shiftdesk kann diese Bedingungen ändern, soweit dies wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung des Programms oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich und für den Partner zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Partner mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er das Programm danach aktiv weiter, gelten die Änderungen als angenommen — dies gilt nicht für Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich zugunsten von Shiftdesk verschieben oder den Vertrag inhaltlich neu gestalten; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Partners. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Partner, kann jede Partei den Partnervertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.
(3) Änderungen der individuellen Konditionen richten sich nach § 3 Abs. 2.
§ 14 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms (Bewerbung, Empfehlungs-Tracking, Vertrags-, Steuer- und Auszahlungsdaten, Gutschriften) finden sich in Ziffer 4.5 der Datenschutzerklärung. Geworbene Kunden werden dem Partner gegenüber ausschließlich pseudonymisiert dargestellt.
(2) Für die Datenverarbeitung in seinen eigenen Kanälen (z. B. Website, Newsletter, Social-Media-Auftritte) ist der Partner allein datenschutzrechtlich verantwortlich. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO wird nicht begründet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Partnervertrag ist Bielefeld, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Partnervertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 13. Juni 2026 (Version 1.0)
