Konto- und Datenlöschung

Sie können die Löschung Ihres Kontos und Ihrer bei Shiftdesk gespeicherten Daten anfragen. Ob und in welchem Umfang Daten gelöscht, gesperrt oder aufbewahrt werden müssen, hängt insbesondere davon ab, ob Sie Shiftdesk als Beschäftigte/r über Ihren Arbeitgeber nutzen und ob gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Sie sind nicht eingeloggt

Falls Sie noch ein aktives Shiftdesk-Konto haben, melden Sie sich bitte an. Über die Mein-Konto-Sektion können Sie den Lösch-Vorgang dann direkt starten — das ist der schnellste Weg, weil Ihre Identität automatisch verifiziert ist.

Wenn Sie keinen aktiven Account mehr haben (z. B. weil Sie ein/e ehemalige/r Beschäftigte/r sind und Ihr Arbeitgeber Shiftdesk nutzt oder genutzt hat), können Sie hier eine Lösch-Anfrage stellen. Wir melden uns innerhalb eines Monats per E-Mail bei Ihnen.

Wichtig: Bei Beschäftigtendaten ist Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber Verantwortlicher — wir leiten Ihre Anfrage gegebenenfalls an ihn weiter und unterstützen ihn bei der Bearbeitung. Das passiert nur, wenn Ihr Arbeitgeber noch existiert und in Shiftdesk hinterlegt ist.

Wir antworten an diese Adresse innerhalb eines Monats.

Mobile-App: Löschung direkt in der App

Die In-App-Löschanfrage wird vor dem öffentlichen App-Store-Launch ergänzt. Bis dahin können Löschanfragen über diese Seite oder per E-Mail an support@shiftdesk.app gestellt werden.

Welche Daten gelöscht oder gesperrt werden können

Je nach Rolle, Vertragsverhältnis und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten können insbesondere folgende Daten gelöscht oder gesperrt werden:

  • Konto-Stammdaten (Name, E-Mail, Telefon, Anschrift, sofern hinterlegt)
  • Beschäftigungsdaten (Vertrag, Rolle, Qualifikationen)
  • Schicht- und Zeiterfassungseinträge
  • Abwesenheits- und Urlaubsanträge inklusive ggf. hochgeladener Dokumente
  • Chat-Nachrichten und Dokumenten-Uploads
  • App-Sitzungen (Geräte werden ausgeloggt)

Was bleibt erhalten und warum

Wichtig für Arbeitgeber: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Arbeitszeitnachweise (2 Jahre, § 16 Abs. 2 ArbZG), Lohnunterlagen (6 Jahre, § 41 Abs. 1 EStG) und sozialversicherungsrechtliche Unterlagen (§ 28f SGB IV) treffen Sie als Arbeitgeber. Exportieren Sie diese Daten daher vor der Konto-Löschung über die Exportfunktionen — nach Ablauf der 30-tägigen Exportfrist werden sie unwiderruflich gelöscht. Auf gesonderte, dokumentierte Weisung in Textform können wir Daten befristet gesperrt aufbewahren (siehe § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrags).

Wir selbst bewahren nach der Löschung nur Daten auf, für die uns eine eigene gesetzliche Pflicht trifft oder ein überwiegendes Nachweisinteresse besteht. Diese Daten sind technisch und organisatorisch zugriffsbeschränkt und für jede weitere Verwendung gesperrt:

  • Rechnungen, Buchungsbelege — 8 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO in der seit 2025 geltenden Fassung)
  • Audit-Logs — 6 Jahre, soweit möglich anonymisiert (Nachweis- und Integritätsinteresse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
  • Nachweis über die Bearbeitung Ihrer Löschanfrage — 3 Jahre (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO)

Bei Fragen

Wenn Sie Probleme mit dem Lösch-Prozess haben, Ihr Arbeitgeber nicht reagiert oder Sie eine andere Frage haben, kontaktieren Sie uns unter support@shiftdesk.app oder über das Kontaktformular. Sie können sich bei Beschwerden auch direkt an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026

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