Arbeitsrecht8. April 2026·5 Min.·Shiftdesk Redaktion

ArbZG Pausenregelung: Was Arbeitgeber wissen müssen

Alles zur Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 4): Pflichtpausen, Mindestdauer, Ruhepausen und was passiert bei Verstößen.

Die Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 4) ist ein häufiger Stolperstein für Arbeitgeber. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert Bußgelder und unzufriedene Mitarbeiter.

Die Grundregeln

Das ArbZG schreibt Mindestpausen vor:

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: Mindestens 45 Minuten Pause

Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wann muss die Pause genommen werden?

Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden. In der Praxis heißt das: nach spätestens 6 Stunden Arbeit muss eine Pause beginnen.

Was zählt als Pause?

Nur echte Arbeitsunterbrechungen zählen als Pause. Der Mitarbeiter muss frei über seine Zeit verfügen können. Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft am Arbeitsplatz ist keine Pause.

Automatische Pausenberechnung mit Shiftdesk

Shiftdesk berechnet Pflichtpausen automatisch basierend auf der geplanten Schichtlänge. Bei der Zeiterfassung werden fehlende Pausen erkannt und als Warnung angezeigt.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Tarifvertragliche und betriebliche Sonderregelungen können abweichen. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.

SR
Shiftdesk Redaktion
Workforce-Management-Experten

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