Arbeitsrecht

Minijob 2026: Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Verdienstgrenze 603 €, Mindestlohn 13,90 €, maximale Stundenzahl — was sich 2026 für Minijobs ändert und was Arbeitgeber bei der Planung beachten müssen.

Shiftdesk Redaktion
11 Min. Lesezeit
Kassiererin im Einzelhandel — Minijob Stunden 2026

Ab Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro pro Monat. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das verändert, wie viele Stunden ein Minijobber maximal arbeiten darf — und hat direkte Auswirkungen auf die Dienstplanung.

In diesem Artikel findest du die konkreten Zahlen, ein Rechenbeispiel, die Überschreitungsregeln und typische Planungsfehler, die du als Arbeitgeber vermeiden solltest.

Verdienstgrenze 2026: 603 Euro pro Monat

Seit der Reform 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 130 Stunden ÷ 3 Monate. Bei 13,90 €/Stunde ergibt das:

ZeitraumGrenze
Pro Monat603,00 €
Pro Jahr (12 Monate)7.236,00 €
Gelegentliche Überschreitung (max. 2 Monate/Jahr)bis 1.206,00 € / Monat

Gut zu wissen

Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Bis Ende 2025 lag sie bei 556 € (Mindestlohn 12,82 €). Ab 2026 sind es 603 € — eine Erhöhung um 47 € pro Monat.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?

Die Antwort hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Die Faustregel: 603 € geteilt durch den Stundenlohn = maximale Monatsstunden.

Bei Mindestlohn (13,90 €) ergibt das:

Maximale Monatsstunden bei Mindestlohn

43,38 Stunden

603 € ÷ 13,90 € = 43,38 h/Monat

Das entspricht rund 10 Stunden pro Woche bei 4,33 Wochen pro Monat. Wer seinen Minijobbern mehr als Mindestlohn zahlt, muss die Stundenzahl entsprechend reduzieren.

Rechenbeispiel: Maximale Stunden bei verschiedenen Stundenlöhnen

StundenlohnMax. Stunden / MonatMax. Stunden / WocheMonatsverdienst
13,90 € (Mindestlohn)43,38 h~10,0 h603,00 €
14,50 €41,59 h~9,6 h603,00 €
15,00 €40,20 h~9,3 h603,00 €
16,00 €37,69 h~8,7 h603,00 €
18,00 €33,50 h~7,7 h603,00 €

Achtung bei Zuschlägen

Steuerfreie Zuschläge (z. B. für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit) zählen nicht zur Verdienstgrenze. Aber: steuerpflichtige Zuschläge und Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden angerechnet.

Was passiert bei Überschreitung der 603-Euro-Grenze?

Ein gelegentliches Überschreiten ist erlaubt — aber nur unter strengen Bedingungen:

  • Maximal 2 Kalendermonate pro Zeitjahr darf die Monatsgrenze überschritten werden
  • In diesen Monaten darf der Verdienst maximal das Doppelte der Monatsgrenze betragen (also 1.206 €)
  • Die Jahresgrenze von 7.236 € darf trotzdem nicht überschritten werden
  • Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein (z. B. Krankheitsvertretung), nicht regelmäßig geplant

Risiko: Sozialversicherungspflicht

Wird die Grenze regelmäßig oder vorhersehbar überschritten, verliert der Beschäftigte seinen Minijob-Status rückwirkend. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer — teilweise für mehrere Monate oder Jahre.

Alle Änderungen für Minijobs ab 2026 im Überblick

WasBis Ende 2025Ab 2026
Mindestlohn12,82 €/Stunde13,90 €/Stunde
Verdienstgrenze/Monat556 €603 €
Verdienstgrenze/Jahr6.672 €7.236 €
Max. Stunden/Monat (bei Mindestlohn)43,37 h43,38 h
U1-Beitragssatz1,1 %0,8 %
Midijob-Untergrenze556,01 €603,01 €

Dokumentationspflicht: Was Arbeitgeber aufzeichnen müssen

Für Minijobber in bestimmten Branchen gilt eine besondere Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG. Dazu gehören u. a.: Gastronomie, Gebäudereinigung, Bau, Logistik, Fleisch- und Speditionsbranche.

Erfasst werden müssen:

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der täglichen Arbeitszeit

Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Mehr dazu in unserem Artikel zur Zeiterfassungspflicht 2026.

Minijob-Stunden immer im Blick

Shiftdesk zeigt Hinweise bei Annäherung an die Verdienstgrenze — direkt beim Dienstplanen.

Kellnerin im Restaurant — Minijob in der Gastronomie

Minijobber im Dienstplan: Typische Fehler vermeiden

In der Praxis passieren die meisten Probleme nicht beim Vertrag, sondern bei der laufenden Einsatzplanung. Diese Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf:

Stunden nicht gegengerechnet

Minijobber arbeiten an mehreren Tagen — am Monatsende wird die Grenze überschritten, ohne dass es jemand bemerkt hat.

Vertretungsschichten nicht eingeplant

Ein Minijobber springt bei Krankheit ein und sammelt ungeplante Stunden. Das ist gelegentlich erlaubt, aber muss dokumentiert werden.

Zuschläge vergessen

Steuerpflichtige Zuschläge und Einmalzahlungen werden bei der Stundenplanung nicht berücksichtigt — der Minijob wird ungewollt zum Midijob.

Mehrere Minijobs nicht addiert

Ein Arbeitnehmer hat zwei Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern. Die Verdienste werden zusammengerechnet — oft weiß keiner davon.

Minijob-Planung mit Shiftdesk

Shiftdesk zeigt bei der Dienstplanung automatisch Hinweise an, wenn ein Minijobber sich der Verdienstgrenze nähert. Das funktioniert so:

Grenzwert-Warnungen

Shiftdesk berechnet die monatlichen Stunden pro Mitarbeiter und warnt in Echtzeit bei Annäherung an die 603-€-Grenze.

Stundenkonto

Jeder Mitarbeiter hat ein Stundenkonto mit Plus-/Minus-Salden. Minijobber siehst du auf einen Blick.

Die Zeiterfassung dokumentiert Beginn, Ende und Dauer — und kann damit die Anforderungen der Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG unterstützen. Alle Daten sind als DATEV-kompatible CSV exportierbar.

Häufige Fragen zu Minijob-Stunden 2026

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 pro Monat arbeiten?

Bei Mindestlohn (13,90 €/Stunde) sind es maximal 43,38 Stunden pro Monat, um die Verdienstgrenze von 603 € nicht zu überschreiten. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Was passiert, wenn ein Minijobber die 603 € überschreitet?

Ein gelegentliches Überschreiten ist erlaubt: bis zu 2 Monate pro Jahr darf der Verdienst maximal 1.206 € betragen (das Doppelte der Monatsgrenze). Die Jahresgrenze von 7.236 € darf trotzdem nicht überschritten werden.

Dürfen Minijobber mehr als 43 Stunden im Monat arbeiten?

Ja, wenn sie mehr als Mindestlohn verdienen, sinkt die maximale Stundenzahl entsprechend. Entscheidend ist der Verdienst, nicht die Stundenzahl. Wer z. B. 15 € pro Stunde bekommt, darf maximal 40,2 Stunden arbeiten.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?

Ja, uneingeschränkt. Minijobber haben denselben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Stunde wie alle anderen Arbeitnehmer. Ausnahmen gelten nur für Minderjährige ohne Berufsabschluss und Auszubildende.

Wie hoch ist die Jahresgrenze für Minijobs 2026?

Die Jahresverdienstgrenze beträgt 7.236 € (12 × 603 €). Innerhalb dieses Rahmens kann der monatliche Verdienst schwanken, solange die Überschreitungsregeln eingehalten werden.

Fazit

Die neuen Minijob-Grenzen 2026 sind klar: 603 Euro pro Monat, 43,38 Stunden bei Mindestlohn, 7.236 Euro im Jahr. Wer seine Minijobber sauber plant und die Stunden im Blick behält, vermeidet Nachzahlungen und Sozialversicherungspflicht.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Zahlen basieren auf der Verdienstgrenze gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV und dem Mindestlohn gemäß MiLoG in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung (Stand: April 2026). Quellen: Minijob-Zentrale, Bundesanzeiger. Die Darstellung bezieht sich auf deutsches Recht. Für Österreich und die Schweiz gelten abweichende Regelungen. Für eine individuelle Bewertung wende dich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Shiftdesk Redaktion
Redaktion für Dienstplanung und Arbeitsrecht

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