Arbeitszeiterfassung & ArbZG

Arbeitszeiterfassungspflicht? Shiftdesk unterstützt dich

Seit dem EuGH-Urteil und dem BAG-Beschluss müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Shiftdesk erfasst Arbeitszeiten elektronisch und weist beim Planen automatisch auf Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit und Pausen nach ArbZG hin. Das geschieht als informatorische Unterstützung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Nach DSGVO-Grundsätzen entwickelt
ArbZG-Hinweise integriert
Gehostet in Frankfurt (EU)
256-Bit Verschlüsselung

* Informatorische Hinweise auf Basis gesetzlicher Standardwerte (ArbZG, MiLoG). Keine Rechtsberatung. Tarifliche, betriebliche und individuelle Sonderregelungen sind eigenverantwortlich zu prüfen.

Was Arbeitszeiterfassung & ArbZG mit Shiftdesk auszeichnet

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Mitarbeitende erfassen Kommen, Gehen und Pausen per App, Browser oder Tablet. Jede Zeit ist digital dokumentiert und bildet die Grundlage für den Arbeitszeitnachweis.

Ruhezeiten-Hinweis (ArbZG § 5)

Shiftdesk weist beim Planen darauf hin, wenn zwischen zwei Schichten weniger als 11 Stunden Ruhezeit liegen. Direkt im Dienstplan sichtbar.

Tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3)

Richtwert 8 Stunden, max. 10 Stunden pro Tag. Shiftdesk markiert mögliche Überschreitungen sofort und zeigt die verbleibende Kapazität an.

Wochenstunden & Pausen (§ 4)

Hinweis zum 48-Stunden-Wochendurchschnitt sowie zu Pflichtpausen (30 Min. ab 6 h, 45 Min. ab 9 h). Shiftdesk berechnet sie automatisch und weist auf mögliche Abweichungen hin.

Minijob-Grenze im Blick

Rechtzeitiger Hinweis, wenn Minijobber sich der monatlichen Verdienstgrenze nähern (seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt).

Arbeitszeitnachweis & Dokumentation

Lückenlose Aufzeichnung je Mitarbeiter und Zeitraum, exportierbar für interne Dokumentation und Lohnvorbereitung (u. a. DATEV-Format).

Ideal für diese Branchen

Arbeitszeiterfassung & ArbZG mit Shiftdesk eignet sich besonders für:

GastronomiePflege & GesundheitProduktionLogistikEinzelhandelSicherheitsdienst

Arbeitszeiterfassung: Pflicht seit EuGH und BAG

Der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (Beschluss 2022) haben klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen: Beginn, Ende und Dauer, einschließlich Überstunden. Eine reine Vertrauensarbeitszeit ohne jede Erfassung genügt dieser Pflicht in der Regel nicht.

Shiftdesk erfasst Arbeitszeiten elektronisch und macht die Einhaltung der ArbZG-Eckwerte beim Planen sichtbar. Die angezeigten Hinweise beruhen auf gesetzlichen Standardwerten und sind eine organisatorische Unterstützung und ersetzen keine Rechtsberatung. Tarifliche und betriebliche Sonderregelungen prüfst du eigenverantwortlich.

Wer ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?

Die Pflicht trifft grundsätzlich alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Wie die Erfassung konkret ausgestaltet sein muss, hängt von einer möglichen Neuregelung im Arbeitszeitgesetz und von Branche, Tarif und Betriebsvereinbarungen ab. Den genauen Umfang für deinen Betrieb klärst du am besten arbeitsrechtlich ab.

Vertrauensarbeitszeit trotz Erfassungspflicht?

Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, doch die geleistete Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden. Beides schließt sich nicht aus: Mitarbeitende erfassen ihre Zeiten selbst (per App oder Terminal), ohne dass jede Stunde einzeln angeordnet wird. Shiftdesk unterstützt dieses Modell mit einfacher Selbsterfassung und einem nachvollziehbaren Stundenkonto.

Arbeitszeiterfassung im Betrieb: Shiftdesk Hinweise nach dem Arbeitszeitgesetz

Elektronische Arbeitszeiterfassung vs. Papier und Excel

Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist bislang nicht zwingend vorgeschrieben. Auch Papier oder Excel sind grundsätzlich möglich. In der Praxis stoßen manuelle Lösungen aber schnell an Grenzen: fehleranfällig, schwer auswertbar und bei Nachfragen kaum belastbar. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung macht die Dokumentation lückenlos, auswertbar und revisionsfreundlich.

Aufzeichnungswege im Vergleich
KriteriumPapier / ExcelElektronisch (Shiftdesk)
Erfassungmanuell, nachträglichlive per App, Browser, Tablet
Pausenselbst rechnenautomatisch berechnet
ArbZG-Hinweisekeinebeim Planen sichtbar
Auswertung & Exportaufwändigein Klick, u. a. DATEV
Nachvollziehbarkeitgeringlückenlos dokumentiert

Arbeitszeitnachweis: lückenlos dokumentieren

Kern der Pflicht ist ein belastbarer Arbeitszeitnachweis: Wer hat wann wie lange gearbeitet? Mitarbeitende erfassen Kommen, Gehen und Pausen per Smartphone-App, Browser-Stempeluhr oder Tablet-Terminal. Shiftdesk dokumentiert jede Zeit, berechnet Pflichtpausen und führt ein Stundenkonto je Mitarbeiter.

Den Arbeitszeitnachweis exportierst du für die interne Dokumentation und die Lohnvorbereitung (u. a. DATEV-Format). Das ist ein gängiger, praxistauglicher Weg, die Aufzeichnungspflicht umzusetzen.

Stempeln per Tablet-Terminal in Shiftdesk: Arbeitszeitnachweis für die Arbeitszeiterfassung

Branchen, Ausnahmen und die Praxis mit Shiftdesk

Ob Gastronomie, Pflege, Produktion, Logistik, Einzelhandel oder Sicherheitsdienst: Überall, wo in Schichten gearbeitet wird, ist eine saubere Arbeitszeiterfassung besonders wertvoll. Shiftdesk weist beim Planen direkt im Dienstplan auf mögliche Konflikte mit Ruhezeit, Höchstarbeitszeit und Pausen hin.

Dabei gibt es branchenspezifische Ausnahmen: So kann die Ruhezeit in bestimmten Bereichen gegen entsprechenden Ausgleich auf zehn Stunden verkürzt werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Solche Sonderfälle und tarifliche Abweichungen prüfst du eigenverantwortlich; Shiftdesk liefert die Hinweise als Orientierung, nicht als abschließende Bewertung.

Wochen-Dienstplan in Shiftdesk mit Hinweisen zu Ruhezeit und Höchstarbeitszeit

Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassungspflicht

Besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Ja. Nach dem EuGH-Urteil (2019) und dem BAG-Beschluss (2022) sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit zu erfassen. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Arbeitszeitgesetz und betrieblichen/tariflichen Regelungen ab. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Seit wann gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht?
Der EuGH hat die Pflicht 2019 festgestellt, das Bundesarbeitsgericht sie 2022 für Deutschland bestätigt. Die grundsätzliche Aufzeichnungspflicht besteht damit bereits; eine nähere Ausgestaltung im Arbeitszeitgesetz wird seit Längerem diskutiert. Den für deinen Betrieb maßgeblichen Stand klärst du am besten arbeitsrechtlich ab. Mehr im Ratgeber: Zeiterfassungspflicht 2026
Muss die Arbeitszeiterfassung elektronisch erfolgen?
Eine bestimmte Form ist bislang nicht zwingend vorgeschrieben. Auch Papier ist grundsätzlich möglich. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung wie in Shiftdesk macht die Dokumentation jedoch lückenlos, auswertbar und revisionsfreundlich.
Drohen Bußgelder bei fehlender Arbeitszeiterfassung?
Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten können nach dem Arbeitszeitgesetz als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; Höhe und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung klärst du arbeitsrechtlich ab. Eine lückenlose elektronische Erfassung erleichtert die Dokumentation im Zweifel erheblich.
Gilt die Pflicht auch für Minijobber und im Homeoffice?
Bei Minijobs besteht ohnehin eine besondere Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG). Auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit ist die Arbeitszeit zu erfassen. Mitarbeitende stempeln dafür einfach per App oder Browser. Für leitende Angestellte und Sonderfälle gelten teils abweichende Regeln, die du eigenverantwortlich prüfst.
Gibt Shiftdesk automatisch Hinweise zum Arbeitszeitgesetz?
Shiftdesk gibt beim Planen automatische Hinweise zu Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit und Pausen nach ArbZG-Standardwerten. Das sind informatorische Hinweise und keine Rechtsberatung; die abschließende Bewertung, inklusive Tarif- und Sonderregelungen, bleibt in deiner Verantwortung.
Wie unterstützt Shiftdesk beim Arbeitszeitnachweis?
Mitarbeitende erfassen ihre Zeiten per App, Browser oder Tablet. Shiftdesk dokumentiert sie lückenlos, berechnet Pflichtpausen und führt ein Stundenkonto. Die Auswertung lässt sich für interne Dokumentation und die Lohnvorbereitung (u. a. DATEV-Format) exportieren.

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