Arbeitszeiterfassungspflicht? Shiftdesk unterstützt dich
Seit dem EuGH-Urteil und dem BAG-Beschluss müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Shiftdesk erfasst Arbeitszeiten elektronisch und weist beim Planen automatisch auf Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit und Pausen nach ArbZG hin. Das geschieht als informatorische Unterstützung und ersetzt keine Rechtsberatung.
* Informatorische Hinweise auf Basis gesetzlicher Standardwerte (ArbZG, MiLoG). Keine Rechtsberatung. Tarifliche, betriebliche und individuelle Sonderregelungen sind eigenverantwortlich zu prüfen.
Was Arbeitszeiterfassung & ArbZG mit Shiftdesk auszeichnet
Elektronische Arbeitszeiterfassung
Mitarbeitende erfassen Kommen, Gehen und Pausen per App, Browser oder Tablet. Jede Zeit ist digital dokumentiert und bildet die Grundlage für den Arbeitszeitnachweis.
Ruhezeiten-Hinweis (ArbZG § 5)
Shiftdesk weist beim Planen darauf hin, wenn zwischen zwei Schichten weniger als 11 Stunden Ruhezeit liegen. Direkt im Dienstplan sichtbar.
Tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3)
Richtwert 8 Stunden, max. 10 Stunden pro Tag. Shiftdesk markiert mögliche Überschreitungen sofort und zeigt die verbleibende Kapazität an.
Wochenstunden & Pausen (§ 4)
Hinweis zum 48-Stunden-Wochendurchschnitt sowie zu Pflichtpausen (30 Min. ab 6 h, 45 Min. ab 9 h). Shiftdesk berechnet sie automatisch und weist auf mögliche Abweichungen hin.
Minijob-Grenze im Blick
Rechtzeitiger Hinweis, wenn Minijobber sich der monatlichen Verdienstgrenze nähern (seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt).
Arbeitszeitnachweis & Dokumentation
Lückenlose Aufzeichnung je Mitarbeiter und Zeitraum, exportierbar für interne Dokumentation und Lohnvorbereitung (u. a. DATEV-Format).
Ideal für diese Branchen
Arbeitszeiterfassung & ArbZG mit Shiftdesk eignet sich besonders für:
Arbeitszeiterfassung: Pflicht seit EuGH und BAG
Der Europäische Gerichtshof (2019) und das Bundesarbeitsgericht (Beschluss 2022) haben klargestellt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen: Beginn, Ende und Dauer, einschließlich Überstunden. Eine reine Vertrauensarbeitszeit ohne jede Erfassung genügt dieser Pflicht in der Regel nicht.
Shiftdesk erfasst Arbeitszeiten elektronisch und macht die Einhaltung der ArbZG-Eckwerte beim Planen sichtbar. Die angezeigten Hinweise beruhen auf gesetzlichen Standardwerten und sind eine organisatorische Unterstützung und ersetzen keine Rechtsberatung. Tarifliche und betriebliche Sonderregelungen prüfst du eigenverantwortlich.
Wer ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet?
Die Pflicht trifft grundsätzlich alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße. Wie die Erfassung konkret ausgestaltet sein muss, hängt von einer möglichen Neuregelung im Arbeitszeitgesetz und von Branche, Tarif und Betriebsvereinbarungen ab. Den genauen Umfang für deinen Betrieb klärst du am besten arbeitsrechtlich ab.
Vertrauensarbeitszeit trotz Erfassungspflicht?
Vertrauensarbeitszeit bleibt zulässig, doch die geleistete Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden. Beides schließt sich nicht aus: Mitarbeitende erfassen ihre Zeiten selbst (per App oder Terminal), ohne dass jede Stunde einzeln angeordnet wird. Shiftdesk unterstützt dieses Modell mit einfacher Selbsterfassung und einem nachvollziehbaren Stundenkonto.

Elektronische Arbeitszeiterfassung vs. Papier und Excel
Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist bislang nicht zwingend vorgeschrieben. Auch Papier oder Excel sind grundsätzlich möglich. In der Praxis stoßen manuelle Lösungen aber schnell an Grenzen: fehleranfällig, schwer auswertbar und bei Nachfragen kaum belastbar. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung macht die Dokumentation lückenlos, auswertbar und revisionsfreundlich.
| Kriterium | Papier / Excel | Elektronisch (Shiftdesk) |
|---|---|---|
| Erfassung | manuell, nachträglich | live per App, Browser, Tablet |
| Pausen | selbst rechnen | automatisch berechnet |
| ArbZG-Hinweise | keine | beim Planen sichtbar |
| Auswertung & Export | aufwändig | ein Klick, u. a. DATEV |
| Nachvollziehbarkeit | gering | lückenlos dokumentiert |
Arbeitszeitnachweis: lückenlos dokumentieren
Kern der Pflicht ist ein belastbarer Arbeitszeitnachweis: Wer hat wann wie lange gearbeitet? Mitarbeitende erfassen Kommen, Gehen und Pausen per Smartphone-App, Browser-Stempeluhr oder Tablet-Terminal. Shiftdesk dokumentiert jede Zeit, berechnet Pflichtpausen und führt ein Stundenkonto je Mitarbeiter.
Den Arbeitszeitnachweis exportierst du für die interne Dokumentation und die Lohnvorbereitung (u. a. DATEV-Format). Das ist ein gängiger, praxistauglicher Weg, die Aufzeichnungspflicht umzusetzen.

Branchen, Ausnahmen und die Praxis mit Shiftdesk
Ob Gastronomie, Pflege, Produktion, Logistik, Einzelhandel oder Sicherheitsdienst: Überall, wo in Schichten gearbeitet wird, ist eine saubere Arbeitszeiterfassung besonders wertvoll. Shiftdesk weist beim Planen direkt im Dienstplan auf mögliche Konflikte mit Ruhezeit, Höchstarbeitszeit und Pausen hin.
Dabei gibt es branchenspezifische Ausnahmen: So kann die Ruhezeit in bestimmten Bereichen gegen entsprechenden Ausgleich auf zehn Stunden verkürzt werden (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Solche Sonderfälle und tarifliche Abweichungen prüfst du eigenverantwortlich; Shiftdesk liefert die Hinweise als Orientierung, nicht als abschließende Bewertung.

Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassungspflicht
Besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Seit wann gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht?
Muss die Arbeitszeiterfassung elektronisch erfolgen?
Drohen Bußgelder bei fehlender Arbeitszeiterfassung?
Gilt die Pflicht auch für Minijobber und im Homeoffice?
Gibt Shiftdesk automatisch Hinweise zum Arbeitszeitgesetz?
Wie unterstützt Shiftdesk beim Arbeitszeitnachweis?
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