Minijob-Stunden-Rechner 2026
Wie viele Stunden darf dein Minijobber bei seinem Stundenlohn arbeiten, ohne die 603-€-Grenze zu überschreiten? Gib den Lohn ein: Der Rechner zeigt sofort Monats- und Wochenstunden plus Ampel-Check für bereits geplante Schichten.
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Deine Angaben
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
Trage ein, was schon im Dienstplan steht. Wir zeigen dir, wie viel Spielraum bleibt.
Ergebnis
maximal möglich bei 13,90 € Stundenlohn, entspricht ca. 10,0 Std./Woche
So haben wir gerechnet
Verdienstgrenze 2026: 603,00 € pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 SGB IV)
603,00 € ÷ 13,90 € = 43,4 Stunden pro Monat
Die Wochen-Näherung teilt durch Ø 4,3 Wochen pro Monat. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen mit zur Jahresgrenze von 7.236,00 €.
Orientierungswert auf Basis der Werte für 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale.
Verständlich erklärt
So funktioniert die Berechnung
Die Rechnung selbst ist einfach: 603 € geteilt durch den Stundenlohn ergibt die maximal möglichen Stunden pro Monat. Beim Mindestlohn 2026 (13,90 €) sind das rund 43 Stunden monatlich, also etwa 10 Stunden pro Woche.
Interessanter ist, woher die Grenze kommt: Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Sie entspricht dem Verdienst aus 10 Wochenstunden zum Mindestlohn, formal: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 ≈ 603 €. Die Stundenzahl von ~43 h/Monat bleibt deshalb bei Mindestlohn-Jobs über die Jahre stabil. Wer mehr zahlt, hat entsprechend weniger Stunden zur Verfügung.
Oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 € bis 2.000 €: Der Job wird sozialversicherungspflichtig, mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen. Für dich als Arbeitgeber ändern sich Meldungen und Beiträge. Ein Wechsel sollte bewusst passieren, nicht aus Versehen durch zwei Zusatzschichten.
Alle Details, Rechenbeispiele und Änderungen für 2026 im ausführlichen Minijob-Ratgeber 2026.
Aus der Planungspraxis
4 Praxis-Tipps für die Planung mit Minijobbern
Puffer einplanen
Plane Minijobber nicht auf exakt 603 €, sondern lass 5–10 % Luft. Eine spontane Zusatzschicht oder eine Lohnerhöhung reißt sonst sofort die Grenze.
Jahresgrenze im Blick behalten
Entscheidend ist das Zeitjahr: 7.236 € inklusive vorhersehbarer Einmalzahlungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören in die Monatsplanung eingerechnet.
Arbeitszeiten dokumentieren
Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens 7 Tage nach der Schicht.
Lohnerhöhungen sofort nachrechnen
Steigt der Stundenlohn (z. B. Mindestlohn-Anpassung), sinkt die mögliche Stundenzahl. Rechne nach jeder Lohnänderung neu, sonst kippt der Status unbemerkt.
Im Produkt automatisch
Shiftdesk warnt, bevor die Grenze reißt
Hinterlege den Vertragstyp Minijob einmal, danach zeigt Shiftdesk bei jeder geplanten Schicht die Auslastung der Verdienstgrenze an und warnt in vier Stufen, lange bevor es kritisch wird.
Dienstplan-Vorlage gratis dazu
Hol dir die kostenlose Dienstplan-Vorlage für Excel und PDF: mit automatischer Stundenberechnung, Soll-Ist-Vergleich und ArbZG-Checkliste.
Lieber gar nicht mehr selbst rechnen?
Shiftdesk kennt die Verdienstgrenze jedes Minijobbers und rechnet sie bei jeder Schichtplanung live mit, inklusive Warnung vor der Überschreitung und sauberer Stunden-Dokumentation nach § 17 MiLoG.
Keine Kreditkarte nötig · Kein Risiko
FAQ
Häufige Fragen zum Minijob-Stunden-Rechner
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Warum liegt die Minijob-Grenze 2026 bei 603 €?
Was passiert, wenn die 603-€-Grenze überschritten wird?
Zählen Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zur Verdienstgrenze?
Gilt im Minijob der gesetzliche Mindestlohn?
Wie behalte ich die Grenze bei mehreren Minijobbern im Blick?
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Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Alle Arbeitgeber-Anteile 2026 plus SFN-Zuschläge.
Alle Werte sind Orientierungswerte auf Basis der für 2026 angekündigten gesetzlichen Größen (Mindestlohn 13,90 €, Geringfügigkeitsgrenze 603 €). Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt die Minijob-Zentrale.