Minijob-Stunden-Rechner 2026
Wie viele Stunden darf dein Minijobber bei seinem Stundenlohn arbeiten, ohne die 603-€-Grenze zu überschreiten? Gib den Lohn ein — der Rechner zeigt sofort Monats- und Wochenstunden plus Ampel-Check für bereits geplante Schichten.
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Deine Angaben
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
Trage ein, was schon im Dienstplan steht — wir zeigen dir, wie viel Spielraum bleibt.
Ergebnis
maximal möglich bei 13,90 € Stundenlohn — entspricht ca. 10,0 Std./Woche
So haben wir gerechnet
Verdienstgrenze 2026: 603,00 € pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 SGB IV)
603,00 € ÷ 13,90 € = 43,4 Stunden pro Monat
Die Wochen-Näherung teilt durch Ø 4,3 Wochen pro Monat. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) zählen mit zur Jahresgrenze von 7.236,00 €.
Orientierungswert auf Basis der Werte für 2026 — keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt die Minijob-Zentrale.
Verständlich erklärt
So funktioniert die Berechnung
Die Rechnung selbst ist einfach: 603 € geteilt durch den Stundenlohn ergibt die maximal möglichen Stunden pro Monat. Beim Mindestlohn 2026 (13,90 €) sind das rund 43 Stunden monatlich, also etwa 10 Stunden pro Woche.
Interessanter ist, woher die Grenze kommt: Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Sie entspricht dem Verdienst aus 10 Wochenstunden zum Mindestlohn — formal: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 ≈ 603 €. Die Stundenzahl von ~43 h/Monat bleibt deshalb bei Mindestlohn-Jobs über die Jahre stabil — wer mehr zahlt, hat entsprechend weniger Stunden zur Verfügung.
Oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) von 603,01 € bis 2.000 €: Der Job wird sozialversicherungspflichtig, mit reduzierten Arbeitnehmer-Beiträgen. Für dich als Arbeitgeber ändern sich Meldungen und Beiträge — ein Wechsel sollte bewusst passieren, nicht aus Versehen durch zwei Zusatzschichten.
Alle Details, Rechenbeispiele und Änderungen für 2026 im ausführlichen Minijob-Ratgeber 2026.
Aus der Planungspraxis
4 Praxis-Tipps für die Planung mit Minijobbern
Puffer einplanen
Plane Minijobber nicht auf exakt 603 €, sondern lass 5–10 % Luft. Eine spontane Zusatzschicht oder eine Lohnerhöhung reißt sonst sofort die Grenze.
Jahresgrenze im Blick behalten
Entscheidend ist das Zeitjahr: 7.236 € inklusive vorhersehbarer Einmalzahlungen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gehören in die Monatsplanung eingerechnet.
Arbeitszeiten dokumentieren
Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens 7 Tage nach der Schicht.
Lohnerhöhungen sofort nachrechnen
Steigt der Stundenlohn (z. B. Mindestlohn-Anpassung), sinkt die mögliche Stundenzahl. Rechne nach jeder Lohnänderung neu — sonst kippt der Status unbemerkt.
Im Produkt automatisch
Shiftdesk warnt, bevor die Grenze reißt
Hinterlege den Vertragstyp Minijob einmal — danach zeigt Shiftdesk bei jeder geplanten Schicht die Auslastung der Verdienstgrenze an und warnt in vier Stufen, lange bevor es kritisch wird.
Dienstplan-Vorlage gratis dazu
Hol dir die kostenlose Dienstplan-Vorlage für Excel und PDF — mit automatischer Stundenberechnung, Soll-Ist-Vergleich und ArbZG-Checkliste.
Lieber gar nicht mehr selbst rechnen?
Shiftdesk kennt die Verdienstgrenze jedes Minijobbers und rechnet sie bei jeder Schichtplanung live mit — inklusive Warnung vor der Überschreitung und sauberer Stunden-Dokumentation nach § 17 MiLoG.
Keine Kreditkarte nötig · Kein Risiko
FAQ
Häufige Fragen zum Minijob-Stunden-Rechner
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Warum liegt die Minijob-Grenze 2026 bei 603 €?
Was passiert, wenn die 603-€-Grenze überschritten wird?
Zählen Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zur Verdienstgrenze?
Gilt im Minijob der gesetzliche Mindestlohn?
Wie behalte ich die Grenze bei mehreren Minijobbern im Blick?
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Was kostet ein Mitarbeiter wirklich? Alle Arbeitgeber-Anteile 2026 plus SFN-Zuschläge.
Alle Werte sind Orientierungswerte auf Basis der für 2026 angekündigten gesetzlichen Größen (Mindestlohn 13,90 €, Geringfügigkeitsgrenze 603 €). Sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt die Minijob-Zentrale.