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Pausenrechner: Pausen & Ruhezeiten nach ArbZG

Schichtbeginn und -ende eingeben — der Rechner zeigt sofort die gesetzliche Mindestpause, deine Netto-Arbeitszeit und den frühesten nächsten Schichtbeginn nach 11 Stunden Ruhezeit. Mit Pausenstaffeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

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Pausen- & Ruhezeit-Rechner
ArbZG · AZG · ArG

Deine Schicht

Endet die Schicht nach Mitternacht? Einfach die echte Endzeit eintragen — wir rechnen den Folgetag mit.

Land

Pausenstaffel Deutschland (§ 4 ArbZG): über 6 h: 30 Min. · über 9 h: 45 Min.

Wir prüfen, ob zwischen den Schichten die 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Ergebnis

30Min. Mindestpause

bei 8:30 Std. Anwesenheit (09:0017:30 Uhr) nach § 4 ArbZG

Netto-Arbeitszeit (Anwesenheit − Pause)
8:00 Std.
Frühester nächster Schichtbeginn (11 h Ruhezeit)
04:30 Uhr (Folgetag)
So haben wir gerechnet

Pausenstaffel Deutschland (§ 4 ArbZG): über 6 h: 30 Min. · über 9 h: 45 Min.

Aufteilung: in Blöcke von mindestens 15 Minuten möglich — spätestens nach 6 Stunden Arbeit muss die erste Pause beginnen.

Ruhezeit: nach Schichtende mindestens 11 Stunden frei (DE § 5 ArbZG, AT § 12 AZG, CH Art. 15a ArG) — daraus ergibt sich der früheste nächste Schichtbeginn. Branchen- und Tarif-Ausnahmen sind nicht berücksichtigt.

Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Standardregeln — Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Branchen-Ausnahmen (z. B. § 7 ArbZG) können abweichen. Keine Rechtsberatung.

Verständlich erklärt

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner ermittelt zunächst die Brutto-Anwesenheit aus Beginn und Ende — auch über Mitternacht hinweg. Darauf wendet er die Pausenstaffel des gewählten Landes an: In Deutschland sind das mehr als 6 Stunden → 30 Minuten und mehr als 9 Stunden → 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Die Pause darf in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und muss spätestens nach 6 Stunden Arbeit beginnen.

Ruhezeit-Rechner: Wann darf die nächste Schicht beginnen?

Zwischen zwei Arbeitseinsätzen sind grundsätzlich 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit vorgesehen (§ 5 ArbZG; Österreich § 12 AZG, Schweiz Art. 15a ArG). Der Rechner addiert die 11 Stunden auf dein Schichtende und zeigt den frühesten regulären Folgebeginn. Trägst du den geplanten Beginn der Folgeschicht ein, prüft er direkt, ob die Ruhezeit eingehalten ist — der häufigste Stolperstein beim Wechsel von Spät- auf Frühschicht.

Nicht berücksichtigt sind Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Branchen-Ausnahmen (etwa § 7 ArbZG oder verkürzte Ruhezeiten mit Ausgleich in Krankenhäusern und der Gastronomie) — die Ergebnisse sind Richtwerte für den Standardfall.

Aus der Planungspraxis

4 Praxis-Tipps für Pausen und Ruhezeiten im Schichtbetrieb

Pausen direkt im Dienstplan verankern

Wer Pausen erst spontan im Betrieb regelt, verliert sie im Stress. Plane sie als feste Slots ein — bei Schichten über 9 Stunden gleich 45 Minuten.

Spät-auf-Früh-Wechsel prüfen

Der Klassiker bei Ruhezeit-Verstößen: Spätschicht bis 23 Uhr, Frühschicht ab 6 Uhr — das sind nur 7 Stunden. Prüfe Schichtfolgen immer paarweise.

Jugendliche gesondert behandeln

Für unter 18-Jährige gilt das JArbSchG: 30 Minuten Pause schon ab 4,5 Stunden, 60 Minuten ab 6 Stunden — strenger als das ArbZG.

Pausenzeiten dokumentieren

Bei einer Arbeitszeitkontrolle zählt, was dokumentiert ist. Erfasse Pausen mit — pauschale Abzüge ohne reale Pausenmöglichkeit sind angreifbar.

Im Produkt automatisch

Shiftdesk prüft Pausen und Ruhezeiten bei jeder Planung

Beim Anlegen jeder Schicht prüft Shiftdesk automatisch Pausenstaffel, 11-Stunden-Ruhezeit und Tageshöchstrahmen — und warnt, bevor der Plan veröffentlicht wird. Auch in der Zeiterfassung werden Pausen sauber abgezogen und dokumentiert.

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Lieber gar nicht mehr selbst rechnen?

Shiftdesk prüft bei jeder geplanten Schicht automatisch Pausen, Ruhezeiten und Tageshöchstrahmen — du siehst Konflikte, bevor der Dienstplan rausgeht, statt hinterher.

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FAQ

Häufige Fragen zu Pausen und Ruhezeiten

Wie viel Pause steht bei 6, 8 oder 9 Stunden Arbeit zu?
In Deutschland gilt die Staffel des § 4 ArbZG: Bis einschließlich 6 Stunden ist keine Pause vorgeschrieben. Bei mehr als 6 Stunden sind mindestens 30 Minuten fällig, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Bei exakt 6 Stunden ist also noch keine Pause Pflicht — bei 6 Stunden und 1 Minute schon.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen im Sinne des ArbZG sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Eine 8,5-Stunden-Anwesenheit mit 30 Minuten Pause ergibt 8 Stunden Netto-Arbeitszeit. Anders kann es sein, wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bezahlte Pausen vorsehen.
Darf die Pause aufgeteilt werden?
Ja — in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten (§ 4 Satz 2 ArbZG). Zwei mal 15 Minuten statt einmal 30 Minuten sind also möglich. Kürzere Unterbrechungen (z. B. 5 Minuten) zählen nicht als Ruhepause. Außerdem darf niemand länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.
Wie lang ist die Ruhezeit zwischen zwei Schichten?
Nach Ende der Arbeitszeit sind grundsätzlich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit vorgesehen (§ 5 ArbZG; in Österreich § 12 AZG, in der Schweiz Art. 15a ArG). Wer um 23 Uhr Feierabend macht, kann danach regulär frühestens um 10 Uhr wieder anfangen. In bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten) sind Verkürzungen mit Ausgleich möglich.
Welche Pausenregeln gelten in Österreich und der Schweiz?
Österreich (§ 11 AZG): ab mehr als 6 Stunden 30 Minuten Pause. Schweiz (Art. 15 ArG): ab mehr als 5,5 Stunden 15 Minuten, ab mehr als 7 Stunden 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden 60 Minuten. Der Rechner oben rechnet alle drei Länder — einfach umschalten.
Wer ist verantwortlich, wenn Pausen nicht genommen werden?
Der Arbeitgeber muss die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherstellen und organisieren — Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder bei Vorsatz sogar strafrechtlich geahndet werden (§§ 22, 23 ArbZG). Eine Dienstplanung, die Pausen und Ruhezeiten von vornherein mitprüft, reduziert dieses Risiko deutlich.

Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis der gesetzlichen Standardregeln (ArbZG, AZG, ArG) und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Branchen-Ausnahmen können abweichen.