Rechtlicher Hinweis — ohne Gewähr

Informatorischer Charakter aller rechtsbezogenen Inhalte

Shiftdesk unterstützt dich bei der Organisation von Arbeitszeiten, Schichten und Personaldaten. Die in dieser Anwendung angezeigten Hinweise zu Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Mindestlohn, Minijob-Grenzen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen sowie länderspezifischen Vorschriften in Deutschland, Österreich und der Schweiz dienen ausschließlich der informatorischen Orientierung.

Was Shiftdesk NICHT leistet

Shiftdesk stellt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine sozialversicherungsrechtliche Beratung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Die automatischen Prüfungen im Compliance-Dashboard, im Dienstplan und in der Minijob-Überwachung ersetzen keine arbeitsrechtliche Beurteilung im Einzelfall.

Was NICHT geprüft wird

Folgende Regelungen werden von Shiftdesk nicht automatisch berücksichtigt:

  • Tarifverträge und tarifliche Öffnungsklauseln (z.B. nach §7 ArbZG)
  • Betriebsvereinbarungen
  • Branchenspezifische Ausnahmen, etwa nach §5 Abs. 2 ArbZG für Gastronomie, Pflege, Landwirtschaft, Rundfunk und Verkehrsbetriebe
  • Einzelfallregelungen und Notfall-Ausnahmen (§14 ArbZG)
  • Kantonale oder landesspezifische Regelungen in Österreich und der Schweiz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertenrecht (§208 SGB IX)

Gesetzesstand

Gesetzliche Schwellenwerte (z. B. Mindestlohn, Minijob-Verdienstgrenze) ändern sich regelmäßig. Eine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir nicht. Shiftdesk aktualisiert die hinterlegten Werte nach bestem Wissen, kann aber nicht für zeitliche Lücken oder Konfigurationsfehler einstehen.

Wer hilft bei verbindlichen Auskünften?

Für verbindliche rechtliche oder steuerliche Auskünfte wende dich bitte an:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht oder IT-Recht
  • Steuerberater oder Lohnabrechnungsstelle
  • Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) für Minijob-Fragen
  • Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt für Arbeitszeitfragen

Haftungsausschluss

Eine Haftung für Entscheidungen, die du oder dein Unternehmen auf Basis der in Shiftdesk angezeigten Hinweise trefft, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere:

  • Bußgelder nach §22 ArbZG oder anderen arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Nachforderungen der Sozialversicherungsträger bei Minijob-Grenzüberschreitungen
  • Steuerliche Folgen bei fehlerhafter Lohnabrechnung
  • Schäden durch verspätete oder unterlassene Aktualisierungen gesetzlicher Schwellenwerte
Die endgültige Verantwortung für die arbeits- und sozialrechtliche Compliance deines Unternehmens liegt beim Arbeitgeber.

Noch Fragen offen?

Du findest nicht, was du suchst? Schreib uns — wir helfen dir persönlich weiter.

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