Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Schichten
Was sagt §5 ArbZG?
Nach §5 Arbeitszeitgesetz muss zwischen dem Ende einer Arbeitsschicht und dem Beginn der nächsten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Diese Regel schützt Arbeitnehmer:innen vor Überlastung und sichert die Erholung.
Beispiel
Endet eine Schicht um 22:00 Uhr, darf die nächste frühestens um 09:00 Uhr am Folgetag beginnen.
Ausnahmen
§5 Abs. 2 ArbZG erlaubt in bestimmten Branchen eine Verkürzung auf 10 Stunden:
- Gastronomie und Hotellerie
- Krankenhäuser und Pflege
- Landwirtschaft und Tierhaltung
- Rundfunk, Theater, Film
- Verkehrsbetriebe
Kompensationspflicht
Wird die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt, muss die fehlende Stunde innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch eine entsprechend verlängerte Ruhezeit (mindestens 12 h) ausgeglichen werden.
Wie Shiftdesk das prüft
Beim Speichern einer Schicht berechnet Shiftdesk automatisch den Abstand zur vorherigen und nächsten Schicht des/der Mitarbeiter:in:
- Grün — Ruhezeit ≥ 11 h
- Orange — Ruhezeit zwischen 10 h und 11 h (nur mit Ausnahme-Flag erlaubt)
- Rot — Ruhezeit < 10 h, Fehler
Du findest alle Verstöße unter Compliance → Ruhezeiten (/dashboard/compliance).
Hinweis
Tarifverträge können strengere Regeln vorschreiben. Im Zweifel Anwalt konsultieren — Shiftdesk ersetzt keine Rechtsberatung.
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