Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Schichten

Was sagt §5 ArbZG?

Nach §5 Arbeitszeitgesetz muss zwischen dem Ende einer Arbeitsschicht und dem Beginn der nächsten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Diese Regel schützt Arbeitnehmer:innen vor Überlastung und sichert die Erholung.

Beispiel

Endet eine Schicht um 22:00 Uhr, darf die nächste frühestens um 09:00 Uhr am Folgetag beginnen.

Ausnahmen

§5 Abs. 2 ArbZG erlaubt in bestimmten Branchen eine Verkürzung auf 10 Stunden:

  • Gastronomie und Hotellerie
  • Krankenhäuser und Pflege
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Rundfunk, Theater, Film
  • Verkehrsbetriebe

Kompensationspflicht

Wird die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt, muss die fehlende Stunde innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch eine entsprechend verlängerte Ruhezeit (mindestens 12 h) ausgeglichen werden.

Wie Shiftdesk das prüft

Beim Speichern einer Schicht berechnet Shiftdesk automatisch den Abstand zur vorherigen und nächsten Schicht des/der Mitarbeiter:in:

  • Grün — Ruhezeit ≥ 11 h
  • Orange — Ruhezeit zwischen 10 h und 11 h (nur mit Ausnahme-Flag erlaubt)
  • Rot — Ruhezeit < 10 h, Fehler
Unter EinstellungenStandorte kannst du das Branchen-Flag setzen, um die 10-Stunden-Regel freizuschalten. Kompensationsstunden werden im Compliance-Checker als offene Posten geführt, bis sie ausgeglichen sind.

Du findest alle Verstöße unter ComplianceRuhezeiten (/dashboard/compliance).

Hinweis

Tarifverträge können strengere Regeln vorschreiben. Im Zweifel Anwalt konsultieren — Shiftdesk ersetzt keine Rechtsberatung.

Noch Fragen offen?

Du findest nicht, was du suchst? Schreib uns — wir helfen dir persönlich weiter.

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